Immobilienrecht
Das Immobilienrecht regelt den Eigentumserwerb und die Nutzung von unbeweglichen Gütern - also Grundstücken und ihren Bestandteilen (Gebäude, Zubehör etc.) sowie deren Belastung z.B. mit Hypotheken.
Rechtsgeschäfte hinsichtlich Immobilien unterliegen anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. So muss zum Beispiel der Kauf einer Immobilie zwingend notariell beurkundet werden und zusätzlich eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen.
Rechtliche Probleme im Bereich des Immobilienrechts treten insbesondere bei Fragestellungen um die Höhe der Grundsteuer bzw. der Grunderwerbsteuer auf, beim Abschluss eines notariellen Kaufvertrags, bei Sach- oder Rechtsmängeln (Gewährleistung und Schadensersatz) oder dem Kauf von Grundstücken, die mit einer Hypothek belastet sind. Weitere Problemfelder im Immobilienrecht sind Nutzungsrechte an Grundstücken und Aufbauten, z.B. ein Nießbrauch an einem Haus.
Es ist ratsam, mögliche rechtliche Probleme bei Rechtsgeschäften mit Immobilien bereits im Vorfeld abzuklären, um spätere ungewollte Folgen und zusätzliche Kosten von Anfang an zu vermeiden.